Ausbildungsvereinbarung Musikverein Lyra Schmiden e.V.

Ausbildungsvereinbarung

Antragsteller


Ausbildungsgebühren

(Einzelunterricht = 30 Minuten)


Für Beschädigungen über den normalen Gebrauch (z.B. Verlust oder Sturz) haftet der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten. Der Verein lässt in solchen Fällen priorisiert eine Reparatur durchführen, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird ein gleichwertiges neues Instrument auf Kosten des Schülers beschafft.

Der Verein empfiehlt den Abschluss einer geeigneten Privathaftpflicht oder Instrumentenversicherung (weitere Informationen erhalten Sie über die Ausbildungsleitung).

Die Instrumental-Ausbildung ist grundsätzlich auf vier Jahre ausgelegt. Bei anhaltender Orchesterteilnahme kann die Ausbildung um weitere drei Jahre verlängert werden. Die Ausbildung beginnt in der Regel zum Semesteranfang am 1. März bzw. 1. September eines Jahres. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. An Feiertagen und während der üblichen Schulferien entfällt der Unterricht ohne Kürzung des Unterrichtshonorars. Durch Verhinderung der/des Unterrichtenden ausfallende Unterrichtseinheiten werden nachgeholt oder durch eine Vertretung erteilt.

Bei Fernbleiben des Schülers/der Schülerin vom Unterricht besteht Kostenpflicht. Sollte der Schüler/die Schülerin längerfristig verhindert sein, muss dies dem Musikverein Lyra Schmiden mitgeteilt werden.

Nach Ermessen des Leistungsniveaus wird der Schüler in eines der Orchester aufgenommen. Die Teilnahme an Proben und Auftritten dieses Orchesters ist Teil der Ausbildung und somit verpflichtend. Wird dieser Teil der Ausbildung nicht erfüllt, hat der Verein das Recht, das Ausbildungsverhältnis zu beenden.

Voraussetzung für eine Ausbildung ist die Mitgliedschaft beim Musikverein Lyra Schmiden, bei minderjährigen Schülern die Mitgliedschaft eines erziehungsberechtigten Erwachsenen. Bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Rahmen der Veranstaltungen erwartet der Musikverein Lyra Schmiden von seinen Mitgliedern aktive Mitarbeit – beispielsweise bei der Lyra Hocketse oder bei der Schmidener Kirbe. Die Erlöse aus diesen Veranstaltungen fließen direkt in die Jugendarbeit des Vereins ein.

Mitgliedschaft Erziehungsberechtigter:

Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist ausschließlich in Textform und mit einer Frist von 6 Wochen zum Semesterende (28./29. Februar bzw. 31. August) möglich.

Der Musikverein ist berechtigt, die Ausbildungsgebühren einmal pro Kalenderjahr um maximal 5% anzupassen.

Die Ausbildungsgebühr wird auf Basis des SEPA-Lastschriftenmandats im Aufnahme-Antrag zur Mitgliedschaft eingezogen.

Die persönlichen Daten werden in das Mitgliedsverzeichnis des Musikvereins Lyra Schmiden übernommen.